Keine Gültigkeit
Herr D. habe vor ein paar Monaten mehrere Türen von dem Unternehmen "Türenwelt Ried" bestellt und es auch mit der Montage dieser beauftragt. Nach erfolgter Montage, zum Zeitpunkt der Bezahlung des Gesamtbetrages, habe der Konsument einen gültigen Gutschein im Wert von € 200,- besessen, der jedoch aus welchem Grund auch immer seitens des Unternehmens nicht akzeptiert worden sei. Daher wandte sich Herr D. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes war das Unternehmen sehr kooperativ und sah ihren Fehler ein, dass keine Gültigkeit auf den Gutschein vermerkt wurde und und erstattete somit dem Konsumenten einen Betrag in Höhe von € 200,- zurück.