Wohnbauunternehmen und Baufirma schieben sich die Verantwortung für den Schaden gegenseitig zu
Herr Ing. A. hatte sich im Dezember 2009 eine Wohnung der Firma "Bauhilfe - Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H." gekauft. Die Firma "Voitl & Co Bauges. m.b.H." war mit der Errichtung des Wohnbaus beauftragt. Im Oktober 2019 bemerkte Herr Ing. A., dass im Bereich der Duschtasse Fließen eingebrochen waren. Nach einem Hin- und Herschieben der Verantwortung beauftragte der Konsument einen Ziviltechniker, der eine mangelhafte und nicht fachgerechte Bauausführung feststellte, die schlussendlich zu dem Gebrechen führte. Herr Ing. A. bestand auf dem Ersatz der angefallenen Kosten in der Höhe von € 7.800,- und bat den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. In einer ersten Stellungnahme bekräftigte die "Bauhilfe - Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H." ihren Standpunkt wonach die Duschtasse ein Sonderwunsch gewesen sei und dieser vom beauftragten Generalunternehmer erbracht wurde. Darüber hinaus seien Silikonfugen Wartungsfugen und es liege in der Verantwortung des Benutzers, diese zu beobachten und bei Bedarf zu erneuern. Herr Ing. A. beharrte auf seinem Standpunkt und die Firma nahm in einer weiteren Stellungnahme die selbe Position ein, wie bereits in der ersten Stellungnahme. Bis Redaktionsschluss konnte keine Einigung gefunden werden.