Nach Beendigung des Mietverhältnisses Kaution nicht zurückgezahlt
Vom 01.03.2012 bis 31.07.2014 sei Frau H. Mieterin einer Wohnungen des Unternehmens "Baudesign Gerhard Triebl" gewesen. Bei der Anmietung habe Frau H. eine Kaution in Höhe von € 3.600,- sowie € 1.000,- für die Vergebührung geleistet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses habe sich das Unternehmen geweigert der Konsumentin die Kaution samt Zinsen zurückzuerstatten. Die Mieterin bezweifle die Richtigkeit der Abrechnung vom 31.07.2014 und sei der Meinung, dass bis auf den Mietrückstand und das defekte Türblatt nichts korrekt verrechnet worden sei. Auch habe sie die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 beeinsprucht. Da das Unternehmen nicht bereit gewesen sei die Angelegenheit zu klären, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit in dieser Angelegenheit eine Kulanzlösung zu finden und wies jede Schuld von sich ab.