Genossenschaft und Kaufangebote
Familie A. wohnt seit dem Jahr 2000 in einer Genossenschaftswohnung. Aufgrund familiärer Umstände war es Familie A. nach 10 Jahren nicht möglich, die Genossenschaftswohnung zu kaufen. Im Jahr 2017 meldete sich Familie A. bei der Gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Krottenbach" reg.Gen.m.b.H. Dort wurde Familie A. mitgeteilt, dass man sich bei ihr melden würde. Trotz vielfacher Nachfragen und Urgenzen mit zeitlichen Vertröstungen wurde schlussendlich seitens der Genossenschaft mitgeteilt, dass Familie A. nunmehr keine Möglichkeit mehr habe, die Wohnung zu kaufen. Familie A. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In Ihrer Stellungnahme teilte die Rechtsabteilung der Gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Krottenbach" reg.Gen.m.b.H. mit, dass Familie A. im Jahr 2012 einen Antrag auf Legung eines Kaufangebotes gestellt und ein Angebot erhalten haben, welches jedoch nicht angenommen wurde. Im Jahr 2017 wurde eine neuerliche Anfrage mangels gesetzlichem Anspruchs abgelehnt. Die im August 2019 in Kraft getretene Novelle des WGG komme in diesem Falle nicht zur Anwendung, da die Förderung des Landes Wien bereits ausgelaufen sei. Um auch in Zukunft leistbaren Wohnraum zu gewährleisten, werden von der Geschäftsführung Wohnungen in dieser Wohnhausanlage nicht freiwillig zum Kauf angeboten.