Wasserleitungsstörung: Ende gut, alles gut.
Frau S. hatte eine Störung an Ihrer Warmwasseraufbereitungsanlage (Therme). Der durch die IMV Immobilien Management GmbH herbeigerufene Installateur diagnostizierte die Ursache mit einem verlegten Rohr in der Wand. Weitere Installateure stemmten die Mauer auf und verlegten ein neues Rohr. Nach der Reparatur des Schadens in der Mauer funktionierte die Heizanlage jedoch nicht fehlerfrei. Die Hausverwaltung schickte einen weiteren Installateur, doch auch nach diesem war die Angelegenheit nicht behoben. Die Hausverwaltung riet Frau S. selbst einen Installateur zu beauftragen und die Kosten bei der Hausverwaltung einzureichen. Gesagt, getan. Nur landeten diesmal Rechnungen und Mahnungen in der Höhe von rund € 2.000,- statt bei der Hausverwaltung bei Frau. S., die sich Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. In Ihrer Stellungnahme teilte die IMV Immobilien Management GmbH mit, dass die Buchhaltung die Rechnung leider auf ein falsches Konto gebucht habe. Die Weiterverrechnung an Frau S. werde storniert.