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Bereits verkauftes Haus besichtigt?

Frau K. wollte in der benachbarten Tschechischen Republik eine Liegenschaft erwerben. Als Makler fungierte das Unternehmen MM Reality aus Ostrava in Tschechien. Frau K. teilt uns mit, dass sie das gewünschte Objekt ab den 13.12.2017 bis 26.12.2017 reserviert hatte, die Mitarbeiter des Maklerbüros haben jedoch erst für den 27.12.2017 einen Besichtigungstermin vereinbart und hierbei auch noch als Vorauszahlung für die Vermittlungsprovision einen Betrag in Höhe von € 1.900,- von der Konsumentin kassiert. Wie sich später herausstellen sollte, für ein zu dem Zeitpunkt bereits verkauftes Haus. Frau K. war sehr enttäuscht über die ohne ihr Verschulden versäumte Kaufgelegenheit und forderte die geleistete Anzahlung zurück. Da sie jedoch mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, die Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Trotz mehreren Anfragen war das Unternehmen MM Reality aus Tschechien bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar.