War die Wohnung nicht in Ordnung?
Zwischen August 2016 und August 2017 habe Frau E. in einer durch das Unternehmen Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft Wien Süd verwalteten Wohnung gewohnt. Die Konsumentin teilt uns mit, dass bereits vor der Übergabe mit dem Unternehmen und dem Nachmieter, sowohl schriftlich, als auch mündlich vereinbart wurde, dass die Wohnung im gleichen Zustand wie übernommen, nun übergeben werde. Die gleiche Vereinbarung galt auch am Tag der Übergabe. Laut Angaben der Konsumentin habe sie sich bereit gezeigt, die alten bemalten Steckdosen und Lichtschalter durch neue ersetzen zu lassen. Eine Angestellte des Unternehmens wies sie darauf hin, ein Elektriker solle diese fachgerecht austauschen. Im Tausch gegen eine schon bezahlte halbe Monatsmiete , solle der Nachmieter die anfallenden Kosten übernehmen. Am Tag, wo sie den Finanzierungsbeitrag zurück erhalten sollte, musste Frau E. feststellen, dass dieser nicht zur Gänze erstattet wurde. Begründet wurde dies damit, dass die Steckdosen und Lichtschalter nicht im ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurden, sowie, dass zwei Ventilatoren nicht funktioniert hätten. Die Konsumentin war sich aber sicher, dass die Ventilatoren bei der Übergabe in Ordnung waren. Da sie mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte mit, dass die zur Verfügung gestellten Steckdosen und Lichtschalter für den Einbau nicht geeignet waren, weshalb von dem Finanzierungsbeitrag die Kosten für einen Elektriker abgezogen werden mussten. Des Weiteren teilte man mit, dass die Gerätschaften zurück an die Konsumentin verschickt wurden. Frau E. war anderer Meinung und konnte nicht nachvollziehen, wieso die Steckdosen und Lichtschalter nicht benutzt werden konnten. Mit großem Erstaunen musste sie feststellen, dass sie auch für die Rücksendekosten aufkommen musste. Auf weitere Stellungnahme der Konsumentin hat das Unternehmen lediglich auf seine vorige Äußerung verwiesen und teilte mit, dass man dem nichts mehr hinzuzufügen hat.