• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Doppelte Miete im Gemeindebau

news-details

Herr S. ist alleinerziehender Vater einer Tochter im Teenager-Alter und lebt mit ihr gemeinsam in einer Ein-Zimmer-Wohnung von Wiener Wohnen. Da er dem wachsenden Bedürfnis seiner Tochter nach Privatsphäre Rechnung tragen wollte, suchte er um eine größere Gemeindewohnung an. Im April 2017 wurde ihm eine solche auch angeboten, wobei seine Tochter aufgrund einer Schularbeit nicht zur Besichtigung mitkommen konnte, bei der Herr S. die Wohnung auch akzeptierte. Womit er jedoch nicht gerechnet hatte, war die Tatsache, dass sich seine Tochter in der Gegend, in der die neue Wohnung lag, vor allem bei Einbruch der Dunkelheit unwohl fühlte. Aus diesem Grund setzte er sich erneut mit Wiener Wohnen in Verbindung und teilte mit, die Wohnung nun doch nicht mieten zu wollen. Ein weiterer Grund für diese Entscheidung war die genauere Besichtigung der Wohnung nach Übergabe des Schlüssels, die einige Mängel und einen generell nicht guten Zustand der Wohnung zu Tage brachten. Auch dies wurde Wiener Wohnen umgehend mitgeteilt. Die Rücknahme der Wohnung dauerte insgesamt mehr als 2 Monate, wobei Herr S. und seine Tochter weiterhin in der alten Wohnung verblieben und für diese auch weiterhin zuverlässig die Miete überwiesen. Als im Juni eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung der Miete für die zurückgegebene Wohnung ankam, fragte der Konsument umgehend beim Unternehmen nach, wo man ihm sagte, er solle diesen Brief einfach wegwerfen. Nachdem er im Herbst eine erneute Mahnung erhielt, wandte sich Herr S. an dem Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung bei der Klärung der Angelegenheit.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem nicht zur Zufriedenheit von Herrn S. gelöst werden. Wiener Wohnen sagte mehrfach zu, sich mit dem Konsumenten direkt in Verbindung zu setzten, um eine Lösung zu finden. Dies ist jedoch laut Angaben des Herrn S., abgesehen von einer weiteren Zahlungsaufforderung, bis Redaktionsschluss, nicht geschehen.