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  • Wien, Österreich
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Investitionen stillschweigend und dankend angenommen.

Seit Herbst dieses Jahres sei Frau S. Mieterin eines Objektes der "Neubau Projekt Management GmbH" in Wien. Bei der Anmietung sei die alte Küche unbrauchbar gewesen und im Einvernehmen mit der Vermieterin im Keller deponiert worden. Des Weiteren seien laut Angabe der Mieterin einige Einbauteile für die Küche von ihr gekauft und eingebaut worden. Frau S. befürchte nun, dass der Zustand der alten Küche durch das Lagern im feuchten Keller immer schlechter und ihr am Ende das Verschulden dafür angelastet werde. Vorsichtshalber habe sie einige Fotos gemacht, um den Zustand der Wohnung im Allgemeinen bei Einzug zu protokollieren. Frau S. habe keinerlei Informationen darüber erhalten, ob sie die neuen, von ihr angeschafften Küchenmöbel bei Auflösung des Mietverhältnisses abgelöst bekäme oder die Kosten von der Vermieterin übernommen werden würden. Außerdem habe Sie bis dato noch keinen E-Befund bekommen. Da Frau S. zu all diesen Fragen keine schriftliche Antwort erhalten habe, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit in dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten, geschweige denn ihr entgegen zu kommen.