Mängel behoben und Miete auf Richtwert herabgesetzt
Seit Herbst 2009 sei Familie J. Mieter einer Wohnung von "Hausverwaltung Schlosser GmbH". Familie J. habe des öfteren folgende Mängel beanstandet:
- die Fenster im Schlaf - und Wohnzimmer seien nicht zu öffnen
- die Waschküche sei leider nicht benützbar, weshalb die Wäsche im Schlafzimmer getrocknet werden müsse, was zwangsläufig zur Schimmelbildung geführt habe
- sowohl die Waschküche als auch der Fahrradraum seien nicht verwendbar, da sie durchgehend verschlossen seien.
Auch haben die Mieter um eine detaillierte Betriebskosten- und Mietzinsabrechnung ersucht, da deren Meinung nach der Mietzins stark vom Richtwert abweichen würde. Da sie keine Stellungnahme seitens des Unternehmens erhalten haben, wandten sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen äußerst positiv reagiert, sämtliche Mängel sind entweder beseitigt oder in Auftrag gegeben, der Mietzins ist dem Richtwert entsprechend angepasst worden und Familie J. hat den zu viel bezahlten Mietzins zurücküberwiesen bekommen.