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Elektrikerkosten für einen vermeintlich defekten Herd

Als im September 2017 der Elektroherd in der Mietwohnung von Frau F. plötzlich den Dienst versagte, meldete sie dies umgehend der Frieda Rustler Gebäudeverwaltung, der für sie zuständigen Hausverwaltung. Die Mitarbeiterin am Telefon sagte Frau F. auch sofort zu, einen Techniker zu schicken. Dieser stellte nach kurzer Begutachtung fest, dass eine Sicherung in der Wohnung der Konsumentin herausgesprungen war. Nach Einschalten der Sicherung ließ sich der Herd auch wieder normal bedienen. Als sie für diesen kurzen Technikereinsatz eine Rechnung in Höhe von ca. € 130,- von der Hausverwaltung zugeschickt bekam, wandte sich Frau F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da sie sich keiner Schuld bewusst war und von der Hausverwaltung auch nicht zur Überprüfung des Sicherungskastens aufgefordert worden war.


Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem nicht zur Zufriedenheit von Frau F. gelöst werden. Die Frieda Rustler Gebäudeverwaltung erklärte auf Nachfrage, man sei bei dem Anruf von Frau F. davon aus gegangen, dass die Sicherungen bereits überprüft worden seien, da dies der üblichen Vorgangsweise bei Ausfall eines elektrischen Gerätes entsprechen würde. Da der Defekt auch durch die Mieterin einfach behoben hätte werden können und die Überprüfung auch im bei Mietabschluss übergebenen Benutzerhandbuch erklärt wird, sei der Einsatz des Technikers der Mieterin zu verrechnen.