Forderung ausgebucht
Gegenüber Herrn M. sei seitens "GESIBA - Gemeinnützige Siedlungs - u BauAG" eine Forderung in Höhe von € 80,- geltend gemacht worden. Herr M. habe die Genossenschaftswohnung ordnungsgemäß übergeben, wobei die Mängel vollständig im Übergabeprotokoll vermerkt worden seien. Danach sei Herr M. von dem Unternehmen ersucht worden, für den E-Befund für den Nachmieter zu haften, was für den Konsumenten nicht nachvollziehbar gewesen sei, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach dem Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. "GESIBA - Gemeinnützige Siedlungs - u BauAG" hat den Sachverhalt erneut geprüft und auf die Forderung verzichtet.