Ärger über unsauber ausgeführte Malerarbeiten
Frau D. wollte im Frühsommer 2017 die Fassade ihres Hauses renovieren lassen. Dazu stellte sie eine Anzeige auf die Onlineplattform "Maler24", woraufhin sie von der Malerei Riegler mit einem Angebot kontaktiert wurde. Man einigte sich darauf, die Arbeiten in Etappen durchzuführen, wobei die ersten beiden Teile zur vollsten Zufriedenheit der Konsumentin ausgeführt wurden. Für die Arbeiten an der letzten Seite des Hauses konnte Frau D. allerdings nicht anwesend sein, da sich der Termin für die Ausführung verzögert hatte. Als sie das Ergebnis in Augenschein nahm, musste sie jedoch zu ihrem Entsetzten feststellen, dass der Farbton nicht dem Rest des Hauses entsprach. Auch der Versuch einer Ausbesserung misslang, da der Farbton erneut falsch war. Nachdem der dritte Versuch ebenfalls fehlschlug und aufgrund fehlender Abdeckungen entsprechend unsauber gearbeitet wurde, wollte sich Frau D. auf keine neuerliche Verbesserung einlassen, sondern forderte Kostenersatz für die bereits im Voraus bezahlte Rechnung. Dafür bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Malerei Riegler war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme in der Sache nicht erreichbar.