Unzureichende Malerarbeiten
Frau R. wollte im August 2017 ihre Wohnung ausmalen lassen. Dafür kontaktierte sie die Firma MID Dienstleistungen GmbH und machte sich einen Besichtigungstermin aus, bei dem sie unter anderem auch betonte, abwaschbare Farbe für die Wände zu wollen. Im Anschluss an die Besichtigung vereinbarte die Konsumentin nicht nur einen Termin für das Ausmalen der Wohnung, sondern leistete auch eine Anzahlung in der Höhe von € 140,-. Da die Arbeiten den ganzen Tag in Anspruch nahmen und erst nach Einbruch der Dunkelheit beendet wurden, konnte Frau R. die Qualität der Malerarbeiten, für die sie insgesamt den Betrag von € 1.140,- gezahlt hatte, erst am nächsten Tag in Augenschein nehmen. Leider sah sie nun, dass die Wände Flecken aufwiesen, und es auch im Rest der Wohnung zahlreiche Farbspuren gab. Beim Versuch, die Wohnung zu Reinigen musste Frau R. zudem feststellen, dass die verwendete Farbe nicht, wie vereinbart, waschbar ist. Da ihre Versuche, das Unternehmen zu kontaktieren fehlschlugen, wandte sich Frau R. schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Lösung für das Problem gefunden werden. Auch auf mehrmalige Nachfrage war die MID Dienstleistungen GmbH bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar.