Probleme mit den elektrischen Verbindungen
Im Jahr 2015 Herr S. hat die Elektro Hartmann GesmbH mit den elektrischen Verbindungen in seiner Wohnung beauftragt. Laut Angaben des Konsumenten habe im Juli 2017 sein Fernsehgerät nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, wobei in Folge einer Überprüfung die Verbindungsleitung seitens der Elektrofirma nachgearbeitet wurde. Bei dieser Arbeit habe der Konsument die Elektrofirma auf die unsachgemäße Erstverlegung hingewiesen. Zusätzlich habe der Konsument seitens der Elektrofirma eine Forderung in Höhe von ca. € 90,- erhalten. Er versucht das Anliegen mit dem Unternehmen zu klären, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Da er sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Herr S. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn S. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die offene Forderung wurde ausgebucht.