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Zu kleiner Keller?

Frau B. hat mit dem Unternehmen K. Haring Immobilienverwertungs GmbH einen Kaufvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin umfasste der Vertrag, neben der Wohnung auch einen Balkon und ein Kellerabteil. Nach Vertragsabschluss wurden die Kellerabteile bzw. die Nummern noch ausgetauscht. Frau B. musste im Nachhinein feststellen, dass der Kellerabteil, den sie erhalten hat, nun viel kleiner sei, als die anderen Kellerabteile. Daraufhin hat sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt und die Unannehmlichkeiten bekannt gegeben, wobei sie die Antwort erhalten habe, dass jedes Kellerabteil mindestens 1 Quadratmeter haben soll. Danach hat sie ihr Abteil ausgemessen und eine Fläche von lediglich 0,8 Quadratmeter festgestellt. Laut Angaben der Frau B. hat sie, solange noch Wohnungen frei waren, darum gebeten, dass man ihr das Kellerabteil noch gegen ein anderes austauschen möge, da sie dringend mehr Platz benötigte. Trotz ihrer Meldung hat die Konsumentin keine Antwort erhalten, weshalb sie zumindest eine Gutschrift vom bereits bezahlten Kaufpreis bekommen wollte. Da sie mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte sich Frau B. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die K. Haring Immobilienverwertungs GmbH hat zwar uns gegenüber keine Stellung zu den Angaben der Konsumentin bezogen, aber hat sich direkt mit Frau B. in Verbindung gesetzt. Die Konsumentin teilt uns mit, dass mit dem Unternehmen eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte.