Wurden Mängel behoben?
Anfang März 2017 hat Frau S. eine Wohnung von Wiener Wohnen gemietet. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass bereits bei Besichtigung und Annahme der Wohnung mehrere Mängeln vorhanden waren, wobei manche davon eine Gefahr für ihre vier Kinder sein hätten können. Laut Angaben von Frau S. ist die Therme in der Küche viel zu tief montiert, im Boden zwischen Vorzimmer und Wohnzimmer gibt es einen großen Spalt zwischen den dortigen Fliesen und dem Parkett, eine Fliese in der Toilette ist mangelhaft, die Sprechanlage funktioniert nicht und manche Jalousien kann man nicht richtig einstellen. Die Konsumentin gab dem Unternehmen vor dem Einzug in die Wohnung die o.g. Mängeln bekannt sowie auch, dass sie ihr Fernwärmegerät für welches sie ca. zehn Jahre lang gezahlt hatte mit in die neue Wohnung nehmen möchte, jedoch wurden ihre Wünsche nicht erfüllt. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da Wiener Wohnen mehrmals mitteilte, dass eine Nachricht direkt an die Kundin übermittelt wird. Laut Angaben der Konsumentin hat sich das Unternehmen nie bei ihr bezüglich dieser Angelegenheit gemeldet. Dazu war aber Wiener Wohnen der Meinung, dass mit Frau S. mehrmals Kontakt aufgenommen wurde sowie, dass ihre Erhaltungspflicht vollständig wahrgenommen wurde da etwaige technische Mängel behoben wurden. Bis Redaktionsschluss wurde keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.