Wer muss zahlen?
Herr M. war Mieter einer von der Neue Immobiliengesellschaft m.b.H. vermieteten und verwalteten Wohnung. Laut Angaben des Konsumenten hat er die Wohnung Mitte März 2017 an einen Vertreter der Hausverwaltung ordnungsgemäß zurückgegeben. Herrn M. sei dabei zugesagt worden, dass ihm später auch ein entsprechendes Übergabeprotokoll zugesandt wird. Laut eigenen Angaben hat der Konsument bei der Wohnungsübernahme eine Kaution in Höhe von ca. € 450,- einbezahlt, welche er nun ohne weitere Verzögerungen zurückhaben möchte. Herr M. hat bis zuletzt im März 2017 den Mietzins zur Gänze bezahlt. Weiter hat Herr M. mitgeteilt, dass das Unternehmen ein Gerichtsverfahren gegen ihn geführt hat. Er hat auch betont, dass ihm vor Einleitung des Gerichtsverfahrens seitens der Hausverwaltung mehrfach bestätigt wurde, dass er und seine Familie noch so lange in der Wohnung bleiben können, bis sie eine andere Wohnung finden würden und, dass er lediglich aus "formellen Gründen" geklagt worden ist. Herr M. hat sehr rasch eine andere Wohnung gefunden und konnte daher nicht nachvollziehen, wieso man ihm die Kosten für das Gerichtsverfahren in Höhe von ca. € 700,- abverlangt. Da der Konsument auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um diese Sache an die Öffentlichkeit zu bringen. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da die Neue Immobiliengesellschaft m.b.H. bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.