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Zusätzliche Kosten

Ende Februar 2017 hat Frau K. die Firma TGN Installationstechnik wegen einer verstopften WC-Anlage in ihrer Wohnung beauftragt und dafür einen Betrag in Höhe von € 1.160,- bezahlt. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass drei Mitarbeiter zu ihr kamen, welche innerhalb von ca. zwei Stunden versucht haben die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Sie waren jedoch erfolglos. Als Frau K. die Mitarbeiter nach ca. zwei Stunden fragte, wie lange es noch dauern würde, waren diese der Meinung, dass ein zweiter Termin erforderlich ist, da es sich um eine massive Verstopfung handeln würde. Die Mitarbeiter verlangten den o.g Betrag für ihren Einsatz, welchen die Konsumentin gleich bezahlte, obwohl die Arbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Laut Angaben von Frau K. sind ihr auch zusätzliche Schäden entstanden, indem die Wand beschädigt wurde und die Mitarbeiter mit ihren Schuhen die ganze Wohnung verschmutzt haben. Da sich die Konsumentin aus diesen Gründen das Vertrauen in das Unternehmen verlor, wandte sie sich gleich am nächsten Tag an eine andere Firma, welche die Verstopfung und die verursachten Schäden behoben hat. Folglich reklamierte Frau S. der Firma TGN Installationstechnik ihre Unannehmlichkeiten und ersuchte diese um die Rückerstattung eines Betrages in Höhe von € 450,- bezüglich der verursachten Schäden. Das Unternehmen meldete sich nicht mehr bei der Konsumentin, weshalb Sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da die Firma TGN Installationstechnik bis Reaktionsschluss keine Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben hat.