Keine Heizung, keine Entschädigung?
Anfang Dezember 2016 ist an einem Freitag die Heizung in der Wohnung von Frau Mag. P. ausgefallen. Laut Angaben der Konsumentin war dem zuständigen Unternehmen EBG - Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft reg. Gen. m.b.H. das Problem bekannt, dennoch hat der beauftragte Techniker die Heizung erst fünf Tage später provisorisch wieder in Betrieb gesetzt und erst weitere drei Tage später wurde der Mangel endgültig behoben. Um in der kalten Jahreszeit nicht mit ihren zwei Kindern in einer unbeheizten Wohnung zu sein, musste Frau Mag. P. provisorisch mit zwei großen Heizstrahlern Tag und Nacht heizen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie diese Situation nicht nur sehr belastet, sondern auch ihre Wohnqualität eingeschränkt. Frau Mag. P. wollte dafür angemessen entschädigt werden und da sie mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Mag. P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen EBG - Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft reg. Gen. m.b.H. hat uns zwar immer prompt geantwortet, dabei allerdings lediglich mitgeteilt, dass unsere Schreiben inhaltlich nicht beantwortet werden sowie dass der anhand der Angaben der Konsumentin weiter oben geschilderte Sachverhalt unrichtig dargestellt wurde. Wie eine aus der Sicht des Unternehmens richtige Darstellung aussehen sollte, haben wir bis Redaktionsschluss nicht mehr erfahren.