Probleme beim Wohnungskauf?
Mitte November 2015 wurde gegenüber Frau K. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Auritas Finanzmanagement GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 1.750,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin gab es eine Vorkorrespondenz mit dem Unternehmen, jedoch ist sie der Meinung, dass ihr eine falsche Information hinsichtlich des bestandenen Mietvertrages über eine Wohnung in Tulln erteilt wurde. Die Konsumentin ließ mitteilen, dass sie erst darauf gekommen ist, dass der Mietvertrag nicht einseitig auflösbar war, als sie auf ihr Betreiben den Mietvertrag erhalten und sich erkundigt hat. Dann habe das Unternehmen reagiert und mittels einer Abschlagszahlung den Mieter aus der Wohnung bekommen. Da Frau K. ein nicht unerheblicher Geldbetrag für die Vermittlungstätigkeit des Unternehmen bezahlt hat, erwartete sie richtige Informationen bezüglich der Vermietung der Wohnung. Weiters soll es noch ein Problem bezüglich des Parkplatzes geben, der zu der Wohnung gehören sollte, aber tatsächlich lediglich von der Konsumentin benützt werden konnte, solange ein Parkplatz in der Anlage frei war. Zusätzlich sollte sie Miete für diesen Parkplatz bezahlen. Schließlich hat die Konsumentin nach der Räumung der Wohnung durch den Mieter einen offenbar schon längere Zeit bestandenen Wasserschaden in der Wohnung entdeckt. Da Frau K. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau K. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ über die Rechtsanwaltskanzlei mitteilen, dass aufgrund der verstrichenen Frist eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht wurde. Daraufhin hat Frau K. den Betrag einbezahlt.