Kein Kostenersatz für den Raumthermostat?
Mitte November 2016 wurde Frau H. seitens des Unternehmens Neue Heimat Gemeinnützige Wohnungs- u SiedlungsgesmbH schriftlich darüber informiert, dass die Übernahme der von der Konsumentin vorweg bezahlten Kosten für die notwendige Erneuerung des über 20 Jahre alten Raumthermostats der Gas-Kombitherme in ihrer Wohnung abgelehnt wird. Laut Angaben von Frau H. konnte sie die Entscheidung des Unternehmen nicht nachvollziehen, zumal sie ihre Therme, so wie jedes Jahr, von einem befugten Installateur eines renommierten Unternehmens warten lies. Im Zuge der letzten Wartung wurde der Konsumentin erklärt, dass ihr Raumthermostat nicht mehr richtig funktioniert und ausgetauscht gehört. Da Frau H. mit der Arbeit des Wartungsunternehmens immer zufrieden war, hat sie sich auf deren Expertenmeinung verlassen und sah einfach keinen Grund, dem Fachmann nicht zu glauben. Da die Konsumentin auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen Neue Heimat Gemeinnützige Wohnungs- u SiedlungsgesmbH hat zwar promt geantwortet, jedoch dabei lediglich mitgeteilt, dass keine über den Konsumentenschutz Verband Österreich übermittelten Anfragen beantwortet werden.