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Zufriedenheit der Kunden - oberstes Ziel

Frau U. zusammen mit ihr Ehemann haben im Mai 2015 eine Wohnung zum Preis von ca. € 220.000,- von dem Unternehmen Norikum Wohnungsbaugesellschaft mbH gekauft. Im Herbst 2016 hatte Familie U. einen massiven Wasserschaden im Badezimmer. Laut Angaben der Konsumentin wurde erst im Nachhinein festgestellt, dass Arbeiter im Verantwortungsbereich von Norikum Wohnungsbaugesellschaft mbH einen Abwasserrohr beschädigt hatten, der statt repariert einfach eingemauert wurde. Die Reparaturen haben über zwei Monate gedauert und deswegen musste Familie U. für zwei Wochen woanders leben. Die Konsumentin wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau U. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Norikum Wohnungsbaugesellschaft mbH zeigte eine große Interesse an der Problem der Konsumentin. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Bauleitung unverzüglich nach Meldung des Wasseraustritts die entsprechend notwendigen Schritte zur Sanierung eingeleitet hat und die Sanierung sofort begonnen und ohne Unterbrechung ausgeführt wurde. Da die Zufriedenheit der Kunden immer oberstes Ziel des Unternehmen war, wurde ein Betrag in Höhe von ca. € 3.000,- an Familie U. unpräjudiziell als Ersatz für die im Zusammenhang mit dem Wasserschaden entstandenen Mehraufwendungen geleistet. Das Unternehmen hat der Frau U. auch andere angeforderte Unterlagen übermittelt.