Wasserschaden?
Seit ca. 16 Jahren hat Herr Z. eine Wohnung gemietet, wobei nun die Firma CP Real Estate Zwei GmbH der neue Eigentümer ist. Laut Angaben des Konsumenten möchte ihn das Unternehmen aus der Wohnung haben, mit der Behauptung, dass Herr Z. das Badezimmer umgebaut und dadurch einen Wasserschaden verursacht hat. Laut Konsument stimmt das nicht zu und er teilte uns mit, dass er vor kurzer Zeit ein verstopftes Rohr im Bad hatte, wobei er sofort die Hausverwaltung verständigt hat. Dreimal wurde ein Installateur geschickt, trotzdem sei nichts passiert, sodass Herr Z. und seine Familie seit ein paar Wochen über kein fließendes Wasser im Bad und in der Küche verfügen. Der Konsument meint, dass sich das Bad in dem gleichen Zustand befindet, in dem er es vor ca. 16 Jahren von seinem Vormieter übernommen hat. Damals hat er als Ablöse auch 50.000 ATS bezahlt. Hilfesuchend wandte sich Herr Z. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er von der Firma CP Real Estate Zwei GmbH sofort die Behebung der o.g Mängel haben und er weiterhin in der Wohnung bleiben will. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.