Hohe Forderung erhalten
Gegenüber Herrn D. wurde seitens des Unternehmens Dennis Schymik Schlüsseldienst im Oktober 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 420,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten ist er am Abend kurz mit seinem Hund spazieren gegangen, wobei er seinen Schlüssel verloren hatte. Nach einem Anruf seiner Nachbarin ist ein Mitarbeiter des Schlüsseldiensts gekommen. Vor Beginn der Arbeiten wurde er seitens des Mitarbeiters aufgefordert eine Unterschrift zu leisten, da ansonsten keine Überprüfung stattfinden würde. Daraufhin hat Herr D. dem Mitarbeiter gesagt, dass er seine Brille nicht dabei habe und daher nicht lesen könne, was er da konkret unterschreibt. Da er sich unter Druck gesetzt gefühlt hatte, unterschrieb er letztendlich. Zusätzlich war der verlangte Betrag für den dreiminütigen Arbeitsaufwand seiner Meinung nach viel zu hoch. Hinzuzufügen wäre, dass ihm der Preis vorher nicht mitgeteilt wurde, sondern lediglich, dass er in bar zu bezahlen hätte. Da Herr D. einen Betrag in Höhe von € 150,- zurückerstattet haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Dennis Schymik Schlüsseldienst bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.