Mangel- und fehlerhafte Bauarbeiten kosteten fast € 35.000,-
Frau H. habe im Sommer 2013 mit dem Unternehmen "Fassaden24 e.U." einen Vertrag über einen Vollwärmeschutz zum Angebotspreis in Höhe von € 29.000,- abgeschlossen. Die Konsumentin habe am 30.08 2013 eine Anzahlung in Höhe von € 10.000,- und am 03.10.2013 einen weiteren Betrag in Höhe von €10.000,- für weitere Arbeiten sowie für das Material geleistet. Da die Arbeiten mangelhaft und verspätet verrichtet worden seien, sei das für die Konsumentin Anlass genug gewesen, die Bauarbeiten durch ein anderes Unternehmen fertigstellen zu lassen. Die Mängelbehebung würde laut Kostenvoranschlag ca. € 15.000,- betragen. Da das Unternehmen nicht bereit gewesen sei, der Konsumentin die Kosten für die Mängelbehebung und die Teilzahlungen im Gesamtwert von ca. € 25.000,- zurückzuerstatten, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine positive Lösung für die Konsumentin erzielt werden. Die Korrespondenz mit dem vermeintlichen Nachfolgeunternehmen des Unternehmens "Fassaden24 e.U", der Bau24 GmbH, brachte folgendes etwas überraschendes Ergebnis: Die Bau24 GmbH hat Stellung zu den Mängeln bezogen, diese als Bagatellmängel bezeichnet, jegliche Schuld von sich gewiesen, auf das unkooperative Verhalten der Konsumentin verwiesen und in derselben Stellungnahme gemeint, dass sie eigentlich mit dem Unternehmen "Fassaden24 e.U." nichts gemeinsam habe. Den Angaben der Bau24 GmbH zufolge seien beide Unternehmen in Konkurs.