Kaputte Fenster
Frau M. war seit kurzem Mieterin einer neuen Wohnung, die von WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H. verwaltet wird. Laut Angaben der Konsumentin musste sie bei der Übergabe der Wohnung feststellen, dass die Fenster nur notdürftig in Stand gesetzt wurden. Frau M. hätte sich erwartet, dass die Fenster ordentlich repariert werden, zumal auch neben den Fenstern lange Risse gibt, welche nicht repariert wurden. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin diesbezüglich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die WAG Wohnungsanlagen Gesellschaft m.b.H. ließ mitteilen, dass zur Verbesserung der vorgenannten optischen Mängel wird das Unternehmen jedoch die Löcher im Fensterstock mit einer Kunststoffflachleiste abdecken und in diesem Zusammenhang auch die vorhandenen Risse mit einer Fuge ausbessern. Die Konsumentin war mit der Antwort des Unternehmens nicht zufrieden und ließ mitteilen, dass die optischen Mängel in diesem Fall technisch Mängel sind. Sie ersuchte das Unternehmen um Austausch des Fensters vom Badezimmer, Austausch der Fensterrahm im Wohn- und Schlafzimmer. Daraufhin ist die Nachricht vom Unternehmen gekommen, dass der gewünschte Austausch aus Sicht des Unternehmens wirtschaftlich nicht zu vertreten sei, zumal ein solcher auch das gemeinsame Instandhaltungskonto der übrigen Mieter des Wohnungsabschnittes belasten würde. Dies kann das Unternehmen der Konsumentin über einen steuerbegünstigten Mietzuschlag anbieten.