Warum wird die Kaution nicht zurückerstattet?
Herr B. und sein Bruder haben die Wohnung ihres verstorbenen Vater, laut eigenen Angaben, dem Unternehmen BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH ordnungsgemäß zurückgegeben. Der Konsument ließ mitteilen, dass er sich auch darum gekümmert hat, dass die Wohnung in einem guten Zustand zurückgegeben wird. Herr B. hat sich bezüglich der Rückerstattung der Kaution mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, allerdings trotz mehreren Urgenzen keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Hilfesuchend wandte sich Herr B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH ließ mitteilen, dass eine Antwort an den zwischenzeitlich beauftragen Rechtsanwalt des Herr B. versandt wurde. Laut dem Schreiben ist keine ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung erfolgt. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Wohnungsschlüssel vom Konsumenten mit der Post zugesandt wurden. Der Parkettboden in der Wohnung (Wohnzimmer und Vorraum), welcher erhebliche Brandschäden durch Zigaretten aufwies, musste komplett saniert werden. Zusätzlich sollten Ausbesserungsarbeiten nicht mehr möglich sein und die Gesamtkosten hätten den Betrag des vorhandenen Finanzierungsbeitrags überschritten. Daraufhin hat Herr B. Stellung zu den Angaben des Unternehmens genommen und ließ mitteilen, dass die Behauptungen des Unternehmens nicht zutreffend sind. Das einzige was richtig sei, sind die Brandflecken im Boden. Dafür habe er ein Angebot für eine Sanierung eingeholt. Die Angelegenheit konnte nicht zur Zufriedenheit des Konsumenten geklärt werden, da die BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH abschließend mitgeteilt hat, dass die Sanierungskosten Netto ca. € 7.300,- wobei die Höhe der Kaution ca. € 4.100,- betragen hat.