Die bezahlte Kaution wird wohl einbehalten
Frau D. habe im Sommer 2014 von "Towns Apartments" eine Wohnung in Wien gemietet und dabei eine Kaution in Höhe von € 1800,- hinterlegt. Im Herbst 2014 habe die Konsumentin das Mietverhältnis wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung kündigen wollen, da jedoch das Unternehmen nicht bereit gewesen sei die Sache mit Frau D. zu klären, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschalten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen war nicht bereit zu dieser Angelegenheit Stellung zu beziehen bzw. dem Konsumentenschutz oder der Konsumentin zu antworten.