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Trotz Angebot andere Rechnung

Ende März 2016 hat Herr F. die Firma Tasch Parkett mit dem Verlegen seines Lionleumbodens beauftragt. Laut
Angaben des Konsumenten wurde Ihm seitens des Unternehmens für die notwendigen Arbeiten ein Angebot in Höhe von ca. € 1.650,- per Email übersandt, welches Herr F. auch angenommen hat. Nachdem die Arbeiten durchgeführt wurden, musste der Konsument feststellen, dass der Linoleumboden unterschiedliche Farben hat bzw., dass die Sesselleisten nicht verlegt wurden sowie, dass die Übertrittschienen fehlten. Herr F. teilt uns weiter mit, dass sich herausstellte, dass sich die Firma Tasch Parkett verkalkuliert hat, obwohl die Ausmessung vom Inhaber des Unternehmens durchgeführt wurde. Folglich wurde dem Konsumenten seitens des Unternehmens eine höhere Rechnung als vereinbart gelegt. Da die Rechnung in Höhe von ca. € 1.900,- für Herr F. nicht nachvollziehbar war und die Arbeiten nicht vollständig geleistet wurden, hat er sich hilfesuchend an den Konsumenten Schutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn F. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen Tasch Parkett ließ mitteilen, dass es richtig sei, dass der Inhaber der Firma sich vermessen hat, jedoch werden die Angebote kostenfrei erstellt und daher auch nie genaue Ausmessungen durchgeführt. Laut Angaben des Unternehmens werden die Flächen erst bei Durchführung der Arbeiten genau vermessen. Was die anderen o.g Unzufriedenheiten des Konsumenten betrifft, teilt uns die Firma Tasch Parkett mit, dass in dem Angebot welches dem Konsumenten erstellt wurde, nicht steht, dass die Verlegung des Linol aus einem Stück erfolgen muss, sondern, dass Nähte verschweißt werden. Das Unternehmen meint, dass das Material von Herr F. ausgesucht und bestellt wurde sowie, dass die Sesselleisten und Übertrittschienen auch nicht in Rechnung gestellt wurden. Zum Schluss wurde uns von der Firma Tasch Parkett mitgeteilt, dass Herr F. erst die bestehende Rechnung begleichen muss und danach die weiteren Arbeiten seitens des Unternehmens ausgeführt werden.