Muss man einen Vertrag vier Mal kündigen?
Anfang Juni 2016 wurde gegenüber Herrn R. seitens des Unternehmens Sub Clean Gebäudereinigung GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 270,- gelten gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er Anfang Juli 2015 den bestehenden Vertrag mit dem Unternehmen gekündigt. Da der Konsument seitens des Unternehmens nichts mehr gehört hat, hat er sich mehrmals an das Unternehmen gewandt und hat es auch mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass er den Vertrag gekündigt hat. Da Herr R. den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen auch auf mehrere Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.