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Schief gegangene Entrümpelung

Mitte Mai 2016 hat Frau H. das Unternehmen Lion Entrümpelung mit der Entrümpelung ihrer Wohnung beauftragt. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihrerseits für die Entrümpelung ein Betrag in Höhe von ca. € 2.500,- geleistet. Die Konsumentin war bei Vertragsabschluss der Meinung, dass in der Pauschale sämtliche Kosten beinhaltet sind und auf sie folglich keine Zusatzkosten mehr zukommen können. Frau H. hat einen weiteren Betrag in Höhe von ca. € 1.650,- für angeblich weitere Depotgebühren bezahlt, weil sie sich unter Druck gesetzt gefühlt hat. Des Weiteren ließ die Konsumentin mitteilen, dass sie bis dato weder das zugesagte schriftliche Angebot noch die von der Deponie erstellten Wiegeprotokolle des Mülls samt Abrechnung erhalten hat. Da sich Frau H. durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt fühlte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen auch auf mehrere Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.