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Keine Überprüfung

Seit April 2011 ist Frau B. Hauptmieterin einer von der IVAM - Immobilien Management & Asset Management GmbH verwalteten Wohnung. Laut Angaben der Konsumentin hat sie den Mietvertrag am 31.05.2016 per Ende August 2016 schriftliche gekündigt, was ihr auch seitens des Unternehmens bestätigt wurde. Die Wohnfläche der Wohnung beträgt 45,53 m² wofür der Frau B. einen Betrag in Höhe von ca. € 360,- exklusive Betriebskosten vorgeschrieben wird. Die Konsumentin hat jedoch erfahren, dass die seitens des Unternehmens vorgeschriebene Miete als auch die Betriebskosten deutlich überhöht sind. Zudem wurde das Haus bereits im Jahr 1911 errichtet. Da Frau B. nicht klar war ob den verrechneten Betrag korrekt ist, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werde, da die IVAM - Immobilien Management & Asset Management GmbH bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.