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Betriebskosten - nicht nachvollziehbar

Herrn W. wurden für eine Vorsorgewohnung, welche er gekaufte hat, seitens der Mag. Dr. Peter SOMMERER Rechtsanwalts GMBH die Betriebskosten in Höhe von ca. € 120,- inkl. USt. schriftlich angegeben. Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass sich die Betriebskosten auf einen Betrag in Höhe von ca. € 180,- belaufen. Herr W. war mit dieser Berechnung bzw. Betrag nicht einverstanden und möchte diese Kosten nicht akzeptieren bzw. nicht bezahlen. Hilfesuchend hat er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der GmbH wurde der Konsument bzgl. des hohen Betrags informiert bzw. wie er sich zusammensetzt: es sei eine Schätzung, Reparaturfond für die Garage und die Wohnung usw. Bis Redaktionsschluss konnte keine außergerichtliche Lösung gefunden werden.