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Es gibt auch verbraucherfreundliche Unternehmen

Herr Z. war Mieter einer von Wabitsch Immobilien GmbH vermieteten Wohnung. Laut Angaben des Konsumenten wurde bei der Anmietung der Wohnung seinerseits eine Kaution in Höhe von ca. € 3.500,- hinterlegt. Mitte März 2016 hat die Wohnungsübergabe stattgefunden, wobei er einen Betrag in Höhe von ca. € 3.170,- für die Rückerstattung der Kaution bekommen hat, war für Herrn Z. nicht nachvollziehbar war. Der Konsument war der Meinung, dass die offenbar vorgenommenen Abzüge nicht gerechtferitgt waren und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn Z. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass bei der Besichtigung der Wohnung festgestellt wurde, dass Herr Z. den Herd und das Backrohr übergebührlich verschmutzt und den Spiegelschrank im Badezimmer beschädigt hat. Zusätzlich ließ die Wabitsch Immobilien GmbH mitteilen, dass für die Reinigung des Herdes und des Backrohrs ca. € 160,- sowie für den Austausch des Spiegelschranks ca. € 165,- von der Kaution abgezogen wurden. Trotz dessen zeigte sich das Unternehmen bereit kulanzhalber dem Herrn Z. einen weiteren Betrag in Höhe von ca. € 325,- zurückzuerstatten.