Bitte um eine Kopie des Vertrages!
Herr Mag. Z. ist seit ca. 35 Jahren Eigentümer einer von Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft verwalteten Wohnung. Laut Angaben des Konsumenten hat die Anlage insgesamt ungefähr 230 Häuser. Gegenüber der Anlage befindet sich ein Kindergarten, welcher auch, was die Heiz- und Wasserkosten betrifft, dazugehört. Nun in der Jahresabrechnung vom Ende November 2014, welche Herr Mag. Z. seitens des Unternehmens Wien Energie erhalten hat, für die Berechnung ein Faktor von 15 % bzw. 1,155553 angewandt wurde, welcher angeblich vertraglich vereinbart wurde. Daher ersuchte der Konsument die Hausverwaltung, um Übermittlung einer Kopie des Vertrages zwischen Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft und Wien Energie, wo dieser Faktor angeführt ist. Der Konsument ersuchte auch um Aufklärung bezüglich der Abrechnung des Faktors sowie um einen angemessenen Schadensersatz bezüglich des enormen Wasserverlustes. Da Herr Mag. Z. aber auf keinem grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn Mag. Z. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Der Konsument hat ätliche Male um Übermittlung einer Kopie des Vertrages zwischen der Hausverwaltung und dem Wärmelieferanten ersucht, jedoch dabei wurde stets nur auf den Wärmelieferanten verwiesen. Der Wärmelieferant ließ aber mitteilen, dass nicht Herr Mag. Z. Vertragspartner sondern die Hausverwaltung bzw. die Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft Vertragspartner ist und deswegen konnten dem Konsumenten keine Auskünfte erteilt werden.