Roboter als Staubsauger - Wohnung beschädigt!
Herr P. hat im November 2013 von Amazon Europe Core S.à r.l. für seine Wohnung einen Saugroboter der Marke iRobot zum Preis von € 370,- gekauft. Laut Angaben des Konsumenten hat sich am 19.02.2016 am Gerät, mittig an der Unterseite, ein mechanisches Teil gelöst. Da dies während des Saugvorganges passierte, wurde der Fußboden in zwei Zimmern seiner Wohnung beschädigt und zwar im Vorzimmer und besonders stark im Schlafzimmer. Dort wurde erst wenige Monate davor der Boden völlig neu verlegt. Hilfesuchend hat sich Herr P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Amazon Europe Core S.à r.l. wäre, laut Herrn P., verpflichtet gewesen im Rahmen einer zweijährigen Mängelhaftungsfrist den mangelhaften Gegenstand zu reparieren oder zu ersetzen und ihm die Schäden an den Fußnöden abzugelten. Diese Verpflichtung bezieht sich jedoch, laut Angaben des Unternehmens, ausschließlich auf den gekauften Artikel und nicht auf andere Gegenstände.