Acht Monate Wartezeit auf Entfernung des Schimmels?
Seit Juni 2012 bewohnt Herr B. gemeinsam mit seiner Partnerin eine von Familienwohnbau gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. verwalteten Wohnung. Laut Angaben der Konsumentin war die Küchenwand von der Anmietung an komplett verschimmelt. Der Schimmel wurde erst mehrere Monate später teilweise entfernt, jedoch wurde nicht nach der Ursache geforscht bzw. diese nicht behoben. Der Konsument hat festgehalten, dass offensichtlich durch die Therme immer wieder Wasser über den Kamin geronnen ist, da die Abdeckung des Rauchfanges Schlitze aufwies. Weiters haben sich im Februar 2015 an einer anderen Stelle bzw. zwischen Vorzimmer und Küche Schimmel und nasse Stellen gebildet. Aufgrund der Tatsache, dass die Behebung des Schimmels bis September 2015 gedauert hat bestand der Konsument auf einer Mietzinsminderung in Höhe von ca. € 730,-. Die Erstattung dieses Betrag wurde seitens des Unternehmens auch zugesagt, jedoch erhielt der Konsument lediglich ca. € 200,-. Daher wandte sich Herr B. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass dem Herrn B. der Betrag in Höhe von ca. € 200,- überwiesen wurde, weil Herr B. sich einen Teil der Miete aus der Mietvorschreibung für August 2015 einbehalten hat. Weiters teilte das Unternehmen mit, dass die Forderung des Konsumenten in Form einer Mietzinsminderung für zehn Monate nicht erfüllt werden kann. Aufgrund des veranschlagten Zeitraumes für die Sanierung wurde dem Konsument einmalig eine zusätzliche Mietzinsminderung in Höhe von fünf Monatsmieten angeboten. Dieses Anbot hat der Konsument auch akzeptiert und dem Unternehmen seine Bankdaten bekannt gegeben und somit auch den zugesagten Betrag laut Angaben des Konsumenten erhalten.