Lediglich Ausreden?
Seit Dezember 2014 ist Herr Mag. H. Eigentümer einer von der Certus Immobilientreuhand und Bauträger GmbH verwalteten Wohnung. Laut Angaben des Konsumenten hat er entgegen den Vertragsunterlagen mehrere Mängel entdeckt, welche trotz Meldung bis dato nicht behoben wurden. So gibt es etwa eine Gasheizung statt Fernwärme. Die Blitzschutzanlage wurde nicht errichtet. Es gibt Belastungen im Grundbuch, es bestehe die Notwendigkeit einer Neuparifizierung und vieles mehr. Da der Konsument die o.g. Mängel dem Unternehmen schon bekannt gegeben hat und seitens des Unternehmens nichts in dieser Richtung unternommen wurde, wandte sich Herr Mag. H. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn Mag. H. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das Unternehmen Certus Immobilientreuhand und Bauträger GmbH ließ mitteilen, dass es gezwungen war eine eigene Heizanlage zu errichten, weil das bestehende Anbot seitens der Fernwärme geändert wurde. Laut Angaben des Unternehmens wurde die Blitzschutzanlage von einem Elektriker geprüft und laut Erfordernissen ausgeführt. Dabei wurden Tiefenerder verwendet. Bezüglich der Wohnungseingangstüren teilte das Unternehmen mit, dass diese höherwertiger ausgeführt wurden. Die Notwendigkeit einer Neuparifizierung wurde seitens des Unternehmens abgelehnt, da im Gutachten sieben Gärten eingetragen sind. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass anscheinend der Kinderwagenabstellraum vom Architekt und von der MA 37 geändert wurde und die neue Ausführung in Ausführung sei. Herr Mag. H. hat eine fehlende Anlagenbeschreibung festgestellt, wobei das Unternehmen derzeit die Richtigkeit prüft. Es wurde dem Konsument die Auskunft gegeben, dass bei allen Wohnungen noch ein Teil des Kaufpreises zu erlegen ist und eine Lastenfreistellung erst nach Eingang erfolgen kann. Bezüglich der unrichtigen Baufortschrittsbestätigung wurde dem Herrn Mag. H. mitgeteilt, dass die Bestätigung durch einen beeideten Ziviltechniker erfolgte. Die fehlende Fertigstellungsanzeige wurde laut Angaben des Unternehmens eingebracht, konnte jedoch aufgrund eines Bescheides der MA 64 noch nicht ausgestellt werden. Das Unternehmen wollte noch betonen, dass die Hausverwaltung von der Certus Immobilientreuhand und Bauträger GmbH in ständiger Kooperation mit der WIMO Invest GmbH ausgeführt wird. Nach der o.g. erhaltene Auskunft seitens des Unternehmens, ließ der Konsument zusätzlich mitteilen, dass das ursprüngliche Anbot der Fernwärme seitens der verkaufenden Partei nie angenommen wurde und natürlich wurden diese Konditionen von der Fernwärme zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr angeboten. Herr Mag. H. war nicht zufrieden mit dieser Änderung, weil bei einer Gasheizung im Unterschied zur Fernwärme jährlich Kosten für Wartung anfallen. Die Heizanlage verfügt über eine beschränkte Lebensdauer und ist nach dieser zu erneuern. Alle diese Kosten sind künftig von der kaufenden Partei zu tragen und würden bei Fernwärme nie anfallen. Weiters ersuchte der Konsument um entsprechende Belegung durch Elektrobefund bezüglich der Errichtung der Blitzschutzanlage. Weiters ließ Herr Mag. H. mitteilen, dass eine Neuparifizierung notwendig ist, weil im Nutzwertgutachten von sechs Wohnungen ausgegangen wird. Weiters hat das Unternehmen auch auf mehrere Anfragen der Presseabteilung bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben.