Beinhaltet Garagenstellplatzmiete auch Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, usw?
Vom 16.11.2007 bis 30.09.2014 habe Frau G. einen Garagenstellplatz bei "AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH" gemietet. Bei der Anmietung habe Frau G. € 300,- als Kaution bezahlt. Der Konsumentin wurde die Kaution und die anfälligen Zinsen bei Abschluss des Mietverhältnisses nicht bezahlt, obwohl sie in der Zeit des gesamten Vertragsverhältnisses den Garagenstellplatz mit größter Sorgfalt behandelt sowie keine Schäden verursacht habe, die zu tragen wären.
Außerdem habe Frau G. keinen rechtlichen Grund gesehen, weshalb ihr im Verlauf der Jahre Rechnungen über Rauchfangkehrer, Wasser bzw. Abwasser, Versicherungen, Schädlingsbekämpfung, und Grünflächenbetreuung verrechnet worden seien. Da sie keine Einigung mit dem Unternehmen erzielen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist eine positive Lösung für Frau G. erzielt worden. Das Unternehmen hat den Fehler eingesehen und der Konsumentin die Kaution samt Zinsen zurückerstattet.