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Hohe Rechnung für zwei Minuten

Gegenüber Frau F. wurde seitens des Aufsperrdiensts Richter, Inh. Janos Richter, eine Forderung in Höhe von ca. € 240,- geltend gemacht. Da der Aufsperrdienst lediglich die ins Schloss gefallene Tür geöffnet hatte, konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb das Unternehmen ihr für einen lediglich zwei Minuten dauernden Einsatz eine derartige hohe Rechnung gestellt hat. Da die Konsumentin diese Angelegenheit rasch abschließen wollte, hat sie dem Unternehmen ein Angebot bezüglich der Rechnung unterbreitet, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hilfesuchend hat sich Frau F. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da der Aufsperrdienst Richter bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.