Mit Feuchtigkeit kämpfen
Seit Oktober 2007 ist Herr S. Mieter einer Genossenschaftswohnung der Kabelwerk Bauträger GmbH. Laut Angaben des Konsumenten sind in der Wohnung Mängel aufgetreten, die bis dato trotz Meldung nicht behoben wurden. Vor ca. drei Jahren sind Probleme mit den feuchten Fenstern und der feuchten Balkontür aufgetreten. Als Folge der seitens des Unternehmens nicht behobenen Mängel leidet darunter bereits auch die Gesundheit der Kinder des Konsumenten. Obwohl vor zwei Jahren die Feuchtigkeit gemessen wurde und die Werte somit bekannt waren, hat das Unternehmen dagegen nichts unternommen, weshalb sich der Konsument verpflichtet sah, weitere Schritte einzuleiten und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Kabelwerk Bauträger GmbH ließ mitteilen, dass das Unternehmen im Jahr 2011 über die Kondenswasserbildung an den Fenstern informiert wurde. Daraufhin wurde seitens der Hausverwaltung des Unternehmens eine Hygrometermessung vorgenommen, wobei festgestellt wurde, dass eine akute Schimmel-Gefahr besteht. Herr S. wurde seitens der Hausverwaltung mit umfangreichen Informationsmaterial auf das richtige Heizen und Lüften hingewiesen. Weiters hat eine Prüfung der Fensteranschlüsse stattgefunden, jedoch wurde dabei kein Mangel festgestellt. Laut Aussage des Unternehmens hat eine neuerliche Hygrometermessung im Jahr 2014 stattgefunden, welche anscheinend ergeben hat, dass Herr S. sein Wohnverhalten nicht entsprechend angepasst habe. Das Unternehmen ließ zusätzlich mitteilen, dass kein Baumangel vorliege und dass die Kondenswasser- und Schimmelbildung allein auf das Nutzverhalten zurückzuführen seien. Die Kabelwerk Bauträger GmbH teilte mit, dass sie lediglich aus gedeihlichem Zusammenleben bereit wären, den Schimmel beseitigen zu lassen, was jedoch bis dato nicht passiert ist. Herr S. war jedoch der Meinung, dass die Ursache für den Mängel die schlechte Bauausführung ist. Der Grund dafür wäre, laut Aussage des Konsumenten, dass die Schäden nicht nur mit den Fenstern, sondern auch höchst wahrscheinlich mit der schlechten Isolierung des Daches zusammenhängen. Herr S. kämpft seit Jahren mit der Feuchtigkeit in der Wohnung und es ist unzumutbar in der Wohnung mit Kindern zu leben. Laut Angaben des Herrn S. hat er sich auch mit anderen Mietern in Verbindung gesetzt, wobei festgestellt wurde, dass auch andere Mieter solche Probleme haben, jedoch seien bei einigen Mietern der Anlage erstaunlicher Weise die Fernstern ausgetauscht worden. Bis Redaktionsschluss hat das Unternehmen Kabelwerk Bauträger GmbH keine weitere Stellungnahme abgegeben.