Drei Steckdosen und eine Lampe versetzt - mehr als € 860,- verrechnet.
Frau T. hat im September 2015 das Unternehmen "Abitare GmbH" mit Renovierungsarbeiten beauftragt. Den Geschäftsführer des Unternehmens, Herrn Mürzl, der ihr gegenüber angegeben hat, selbst Baumeister zu sein und mehrere Angestellte zu haben, lernte die Konsumentin zunächst privat kennen. Frau T. beabsichtigte ein Zimmer eines Hauses, das ihr ihre Tante überschrieben hatte, abzudichten, dies hat sie Herrn Mürzl erzählt. Dieser hat ihr angeboten, dass er sich das renovierungsbedürftige Zimmer ansehen würde - als Geburtstagsgeschenk an Frau T. Frau T. freute sich über dieses Angebot und Herr Mürzl kam vorbei. Auch die Tante der Frau T. war bei der Besichtigung anwesend. Herr Mürzl sagte, dass die Behebung der Schäden machbar und auch nicht teuer wäre, da er Angestellte hätte und diese, wenn sie nicht gerade woanders gebraucht würden, vorbeischicken würde. Laut Angaben der Konsumentin sagte Herr Mürzl, dass diese Arbeiten an einem Tag erledigt und € 800,- kosten würden. Als Termin wurde der 23. September 2015 vereinbart. In der Zwischenzeit bestellte Frau T. eine Küche für ihre Wohnung. Sie bekam Pläne, kannte sich aber nicht aus und fragte Herrn Mürzl, ob sie in der Küche etwas an den Installationen zu ändern hätte. Herr Mürzl kam mit einem ungarischen Mitarbeiter vorbei, sah sich den Plan an und meinte, dass drei Steckdosen und eine Lampe versetzt werden müssten. Diese Arbeiten, die auch sofort von dem Mitarbeiter erledigt wurden, bot Herr Mürzl Frau T. an, ohne dafür etwas verrechnen zu wollen. Im Nachhinein stellte Frau T. fest, dass diese Arbeiten falsch gemacht worden sind, weshalb ein Bekannter dies wieder richten musste. An diesem Tag sagte Herr Mürzl auch, dass er nun Material für die Renovierung des Zimmers besorgen würde. Frau T. war sehr dankbar, dass Herr Mürzl das für sie gemacht hat, und wollte nicht, dass er auf das Geld wartet, weshalb sie ihm € 850,- gegeben hat. Herr Mürzl meinte, dass das zu viel wäre. Frau T. verwies darauf, dass er ja auch die Schalter versetzt hat und sie sehr dankbar ist, dass dies in der Gesamtrechnung miteinberechnet würde. Der 23. September 2015 näherte sich und Frau T. wusste nicht, wann die Renovierungsarbeiten beginnen und wie sie ablaufen würden, deshalb fragte sie beim Herrn Mürzl mit Whatsapp-Nachricht an. Zunächst vertröstete Herr Mürzl Frau T., schließlich, am 22. September 2015, sagte er alles ab und meinte, dass sie das Geld zurück bekommen würde. Seitdem versuchte die Konsumentin Herrn Mürzl zu erreichen, bekam aber sich widersprechende Nachrichten zurück: Dass das Geld bereits überwiesen wurde, welches Geld sie denn meine... Schließlich beauftragte die Konsumentin einen Rechtsanwalt, der mit einem Schreiben das Unternehmen zur Rückerstattung des bezahlten Betrages aufgefordert hat. Daraufhin erhielt der Rechtsanwalt von der Arbitare GmbH eine Rechnung über das Versetzen der Steckdosen, die die Konsumentin zuvor nicht gesehen hat. Laut Angaben der Konsumentin ist Herr Mürzl, der nun Degen heißt, wegen ähnlicher Delikte bei der Polizei aktenkundig. Hilfesuchend wandte sich Frau T. an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine einvernehmliche Lösung erreicht werden. Das Unternehmen Arbitare GmbH teilte zunächst mit, dass das Unternehmen keine Forderungen gegenüber Frau T. hat. Die Arbeiten, die Frau T. beauftragt hat, wurden zur Gänze bezahlt. Das Unternehmen teilte weiters mit, dass Frau T. deswegen an den Konsumentenschutz Verband herangetreten ist, weil ihr Rechtsbeistand ihr anscheinend mitgeteilt hat, dass eine Klage sinnlos wäre. Dass Herr Mürzl bzw. Degen bei der Polizei aktenkundig sein solle - diese Auskunft bekommt man laut Angaben des Unternehmens nur, wenn ein laufendes Verfahren anhängig ist - wies das Unternehmen entschieden zurück und bot ein aktuelles Leumundszeugnis an.