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Hohe Forderung für einen 5 Minuten dauernden Einsatz erhalten?

Im Dezember 2015 wurde gegenüber Herrn H. seitens des Unternehmens "Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter" eine Forderung in Höhe von € 400,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er die Leistungen des Aufsperrnotdienstes in Anspruch genommen. Da nur die zugeklappte Tür aufgemacht und der Zylinder gewechselt wurden, hat er nicht nachvollziehen können, weshalb er jetzt aufgefordert werde, einen hohen Betrag für eine laut seinen Angaben lediglich 5 Minuten dauernden Einsatz zu zahlen. Zusätzlich meinte der Konsument, dass der Preis viel zu hoch sei sowie dass er nicht bereit sei, diesen Betrag zu leisten und dass er nur einen Betrag in Höhe von € 150,- bereit gewesen war, zu zahlen. Da er das Angebot seitens des Unternehmens akzeptiert haben wollte und er keine weitere Mahnungen bekommen wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn H. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat sich im Namen des Unternehmens "Aufsperrdienst Richter, Inh. Janos Richter" gemeldet und hat angegeben, dass für eine fachgerecht durchgeführte Türöffnung samt Zylindertausch der verrechnete Betrag angemessen sei. Bis Redaktionsschluss konnte keine Einigung mit dem Unternehmen erzielt werden, wobei sich der Konsument bezüglich einer weiteren Unterstützung an einer Behörde gewandt hat.