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Feuerfehlalarm?

Frau T. hat in einem Studentenheim gewohnt, welches von dem Akademikerhilfe Studentenunterstützungsverein betrieben wird. Die Konsumentin teilt uns weiter mit, dass durch den Dampf aus dem Bad der Feueralarm aktiviert wurde, da sich im Badezimmer kein Fenster befinde und die vorhandene Lüftung unzureichend sei. Nach dem Auszug wurde gegenüber Frau T. seitens des Unternehmens für das Auslösen des Feueralarms ein Betrag in Höhe von beinahe € 600,- geltend gemacht und mit der hinterlegten Kaution aufgerechnet. Der Meinung der Konsumentin nach, ist eine Dampfentwicklung im Badezimmer beim gewöhnlichen Wohnverhalten durchaus üblich, weshalb sie für das Auslösen des Feueralarms keine Verantwortung übernehmen wollte, da ihrer Meinung nach der Dampf aufgrund der Bauweise nicht entweichen konnte. Da sie für das Auslösen des Feueralarms keine Strafe zahlen und ihre Kaution ungeschmälert zurückerhalten wollte, jedoch mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Es hat uns die rechtsfreundliche Vertretung des Unternehmens geantwortet und mitgeteilt, dass das Studentenheim mit einer Brandmeldeanlage im Umfang der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen entsprechend ausgestattet ist, wobei sämtliche Heimbewohner beim Einzug eine entsprechende Handlungsanweisung erhalten. Des Weiteren teilte man uns mit, dass sämtliche Zimmern nahezu baugleich seien und falls die Anlage nicht in Ordnung wäre, es permanent zu Einsätzen und Feueralarmen kommen müsste, was jedoch nicht der Fall wäre. Da die Kosten von eindeutig zuordenbaren Fehlalarmen nicht den unbeteiligten Heimbewohnern auferlegt werden können, musste Frau T. belangt werden.