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Schwierige Kommunikation

Frau G. hat Ende des Jahres 2013 über Vermittlung der teamneunzehn.at Immobilienmanagement GmbH eine Liegenschaft im 19. Bezirk in Wien gekauft. Für die Vermittlung wurde ein Betrag von über € 3.000,- bezahlt. Da sich nun jedoch laut Angaben der Konsumentin herausgestellt hat, dass das Unternehmen falsche Informationen vor dem Vertragsabschluss durchgegeben hat, wie z.B. wurde der Konsumentin mitgeteilt, dass die Reparaturrücklage ein positives Saldo von ca. € 60.000,- aufweisen würde, dieser Betrag entsprach jedoch in Wirklichkeit einem Negativsaldo, und dass sich die Betriebskosten auf € 115,- belaufen würden, obwohl diese ca. € 140,- betrugen, wollte Frau G. die bezahlte Provision zurück erhalten und wandte sich daher an den Konsumentenschutz Verband Österreich. trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau G. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen teamneunzehn.at Immobilienmanagement GmbH ließ mitteilen, dass die Entscheidung über den Ankauf der Wohnung keine spontane Entscheidung war. Das Unternehmen war der Meinung, dass die angegebene Differenz der Betriebskosten von der Hausverwaltung neu festgesetzt und vorgeschrieben wurde. Es handle sich somit um eine Fehlinformation. Die teamneunzehn.at Immobilienmanagement GmbH hätte der Frau G. ein Kaufanbot zum Rückkauf der Wohnung vorgelegt nachdem sich die Konsumentin geäußert hätte, dass sie mit dem Kauf der Wohnung nicht "glücklich" sei. Da die Antwort des Unternehmen nicht zufriedenstellend für Frau G. war, hat sie auch über einen Rechtsanwalt versucht, die Angelegenheit zu klären.