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Erneuerung und Sanierung

Frau N. hat die Glasbau Riegler e.U. mit der Erneuerung und Sanierung des Vordaches ihres Balkons beauftragt und dem Unternehmen dafür eine Anzahlung in Höhe von € 2.000,- geleistet. Die Konsumentin war mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden. Da Frau N. zwei Katzen hat, hätte ein Teil des Balkons für ihre Tiere abgesichert werden sollen. Die von den Unternehmen durchgeführten Arbeiten betreffend die Katzenschiebetüren waren laut ihren Angaben jedoch mangelhaften, was auch von anderen Fachfirmen bestätigt wurde. Zusätzlich war auch das ausgetauschte Oberglas undicht gewesen und nun Regenwasser eindringe. Aufgrund der Mängel und der vorhandenen Unzufriedenheiten hat die Konsumentin das Vertrauen verloren, ist vom Vertrag zurücktreten und hat die bereits geleistete Anzahlung zurückgefordert, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau N. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Frau N. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die rechtsfreundliche Vertretung der Glasbau Riegler e.U. teilte uns mit, dass man an einer amikalen Lösung interessiert ist. Die Konsumentin musste Kontakt mit der Anwaltskanzlei bezüglich der Fertigstellung der ausstehenden Arbeiten nehmen.