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  • Montag, Jan 13, 2025
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Wohnung im Erdgeschoss soll Aufzugskosten tragen?

Seit ca. 12 Jahren ist Herr P. gemeinsam mit seiner Gattin Eigentümer einer Wohnung, wobei das Haus von der Gebäudeverwaltung Hedwig Böhm verwaltet wird. Aufgrund der Tatsache, dass seine Wohnung im Erdgeschoss liegt, benutzt Herr P., wenn er in den Keller, in die Garage oder in die Waschküche geht, keinen Aufzug. Damit er zum Dachboden gelangt, benutzt er laut eigenen Angaben die Stiegen. Daher ist der Konsument der Meinung, dass ihm die Aufzugkosten nicht weiterverrechnet werden dürften, zumal weder er, noch andere mit ihm die Wohnung nutzende Personen diesen verwenden. Herr P. hat versucht, die Rückerstattung der seinerseits für den Aufzugbetrieb bereits geleisteten Zahlungen von dem Unternehmen zu fordern, jedoch erfolglos, weshalb er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.