Lösungen gibt es immer!
Mitte November 2015 hat Herrn B. mit dem Unternehmen NEUE HEIMAT Oberösterreich einen Mietvertrag abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten konnte er die im dritten Stockwerk liegende Wohnung aufgrund seines gebrochenen Sprunggelenks vor Abschluss des Vertrages nicht besichtigen. Daraufhin wurde Herr B. seitens des Verwalters darüber informiert, dass die Wohnung frisch renoviert wurde. somit hat der Konsument den Vertrag im Vertrauen auf die Richtigkeit des Aussagen des Verwalters unterzeichnet. Nachdem der Gehgips angebracht wurde, hat Herr B. die Wohnung besichtigt und mehrere Mängeln festgestellt. Daraufhin stellte sich der Konsument mit dem Unternehmen in Verbindung und erklärte den Rücktritt vom Vertrag. Nun bekam Herr B. die Auskunft, dass er dennoch drei Monatsmieten zu bezahlen hat. Da der Konsument mit der Antwort des Unternehmens nicht zufrieden war wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die NEUE HEIMAT Oberösterreich hat sich mit dem Konsumenten in Verbindung gesetzt und auf eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat geeinigt. Somit wurde die Sache zur Zufriedenheit aller Parteien gelöst.