Kaution - offener Mietzins
Gegenüber Herrn S. ist seitens der Immobilienring GmbH mit Schreiben vom 11.11.2015 eine Forderung in Höhe von € 460,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten ist er vom 01.02.2015 bis Ende September 2015 Mieter eines Bestandobjektes im Guntramsdorf gewesen. Bei der Anmietung wurden seitens Herrn S. € 1.380,- als Kaution bezahlt. Laut seinen Angaben wurde mit dem Eigentümer der Wohnung vereinbart, dass von der Kaution nach seinem Auszug aus der Wohnung ein Betrag in Höhe von € 460,- für den offenen Mietzins (September 2015) einbehalten wird. Da er die Vorgehensweise der Immobilienring GmbH bzw. den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn S. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der bestehende Rückstand wurde auf den Hauseigentum ausgebucht.